Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)
Fotostudio Liquid Photography Löschke & Schöne GbR
I. Geltung
Die nachfolgenden AGB gelten für alle vom Fotostudio durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Sie werden Bestandteil des Vertrages, wenn das Angebot des Fotostudios durch den Kunden angenommen wird.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, das Fotostudio erkennt diese ausdrücklich schriftlich an.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. Auftragsproduktionen
Kostenvoranschläge des Fotostudios sind unverbindlich. Treten während der Produktion erkennbare Kostenerhöhungen von mehr als 10 % gegenüber den ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten ein, wird dies dem Kunden angezeigt.
Das Fotostudio ist berechtigt, Leistungen von Dritten im Namen und für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
Die Auswahl der Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, erfolgt durch das Fotostudio.
Mängelrügen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen schriftlich erfolgen. Danach gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß abgenommen.
III. Buchungsmodalitäten
Optionen (Reservierungen) verfallen sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der Kunde den Termin nach Rückfrage nicht fest bucht.
Festbuchungen sind verbindlich. Im Falle einer Absage durch den Kunden bis 1 Woche vor Produktionsbeginn werden 50 % der Honorare sowie 100 % der bereits angefallenen Kosten berechnet. Bei einer Absage weniger als 1 Woche vor Beginn sind 100 % der vereinbarten Kosten zu tragen.
Wetterbedingte Buchungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung möglich. Eine kostenfreie Absage ist bis 24 Stunden vor Termin bei nachgewiesenem schlechten Wetter möglich.
IV. Arbeitszeit & Überstunden
Ein Tagessatz (Foto) umfasst 8 Stunden, bei Filmproduktionen 10 Stunden, jeweils inklusive einer Stunde Pause.
Überstunden werden mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet (30 Min. Kulanz).
An- und Abreise zählen zur Arbeitszeit.
V. Urheberrecht & Bildmaterial
Der Kunde erkennt an, dass es sich beim gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhG handelt.
Der Kunde hat das Bildmaterial pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur intern zur Sichtung und Auswahl weitergeben.
VI. Nutzungsrechte
Soweit im Kostenvoranschlag nicht anders geregelt, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das Grundhonorar.
Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotostudios.
Das Fotostudio ist berechtigt, die Ergebnisse zur Eigenwerbung (Website, Social Media, Portfolio) zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich eine Vertraulichkeitsabrede getroffen wurde.
VII. Haftung
Das Fotostudio übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es liegt ein unterzeichnetes Release-Formular vor. Die Einholung notwendiger Genehmigungen obliegt dem Kunden.
Die Haftung des Fotostudios ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
VIII. Honorare & Zahlungsbedingungen
Es gilt das vereinbarte Honorar zzgl. MwSt. Nebenkosten (Reisen, Modelle, Requisiten etc.) gehen zu Lasten des Kunden.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Das Fotostudio ist berechtigt, 50 % der voraussichtlichen Rechnungssumme nach Auftragserteilung als Abschlag in Rechnung zu stellen.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Forderungen zulässig.
IX. Vertragsstrafe
Bei unberechtigter Nutzung des Bildmaterials wird eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig.
Bei unterlassenem Urhebervermerk wird ein Aufschlag von 100 % auf das Nutzungshonorar fällig.
X. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand (für Kaufleute) ist Hamburg.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Stand: Februar 2026